FCI – Standard Nr. 145 / 20. 09. 2002 / DLEONBERGERURSPRUNG : Deutschland. DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINALSTANDARDS : 04.01.1996. VERWENDUNG : Wach-, Begleit- und Familienhund.
KLASSIFIKATION FCI :
Gruppe 2 Pinscher und
Schnauzer, Molossoide, Schweizer Sennenhunde.
Die ersten wirklich „Leonberger“ genannten Hunde wurden 1846 geboren. Sie vereinigten in sich die hervorragenden Eigenschaften der Ausgangsrassen. Bereits kurze Zeit später wurden viele dieser Hunde von Leonberg aus als Statussymbol in die ganze Welt verkauft. Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Leonberger in Baden- Württemberg vorzugsweise als Bauernhund gehalten. Seine Wach- und Zugeigenschaften wurden viel gerühmt. In beiden Weltkriegen und in der Not der Nachkriegszeiten ging die Zahl der Zuchthunde dramatisch zurück. Heute ist der Leonberger ein vorzüglicher Familienhund, der allen Ansprüchen unseres modernen Lebens gerecht wird. ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Dem ursprünglichen Verwendungszweck entsprechend ist der Leonberger ein sehr großer, kräftiger, muskulöser und doch eleganter Hund. Ihn zeichnen harmonischer Körperbau und selbstbewußte Ruhe bei durchaus lebhaftem Temperament aus. Besonders der Rüde ist mächtig und kraftvoll.
WICHTIGE PROPORTIONEN
: Widerristhöhe zur
Rumpflänge 9 : 10. VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Als Familienhund ist der Leonberger unter den heutigen Wohn- und Lebensbedingungen ein angenehmer Partner, der ohne Schwierigkeiten überallhin mitgenommen werden kann und der sich durch ausgesprochene Kinderfreundlichkeit auszeichnet. Er ist weder scheu noch aggressiv. Als Begleithund ist er ein angenehmer, folgsamer und furchtloser Begleiter in allen Lebenssituationen. Zur geforderten Wesensfestigkeit gehören insbesondere:
• Selbstsicherheit und souveräne
Gelassenheit, KOPF : Er ist im ganzen tiefer als breit und eher langgestreckt als gedrungen; Verhältnis Fang zu Oberkopf etwa 1 : 1. Die Haut liegt überall an, keine Stirnfalten. OBERKOPF
:
GESICHTSSCHÄDEL
: HALS : In leichtem Bogen ohne Absatz in den Widerrist übergehend; eher etwas lang als gedrungen; ohne lose Kehlhaut oder Wamme.
KÖRPER
: RUTE : Sehr reich behaart, im Stand gerade hängend, auch in der Bewegung nur leicht aufgebogen und möglichst nicht über die Verlängerung der Rückenlinie hinausgehend getragen. GLIEDMASSEN : Sehr kräftig, insbesondere beim Rüden.
VORDERHAND
: Vorderläufe gerade, parallel und nicht eng gestellt.
HINTERHAND
: Stellung der Hinterläufe von hinten gesehen nicht zu eng, parallel;
Sprunggelenke und Pfoten weder ein- noch auswärts gerichtet. GANGWERK : Raumgreifender, gleichmäßiger Bewegungsablauf in allen Gangarten; ausgreifender Vortritt und guter Schub; in Schritt und Trab, von vorn und hinten betrachtet, geradlinige Gliedmaßenführung. HAARKLEID : HAAR : Mittelweich bis derb, reichlich lang, anliegend, nie gescheitelt; überall trotz guter Unterwolle noch die Formen des Gebäudes erkennen lassend; schlicht, leicht gewellt noch gestattet; an Hals und Brust – besonders beim Rüden – eine Mähne bildend; deutliche Befederung der Vorder-, ausgeprägte Hosen an den Hinterläufen. FARBE : Löwengelb, rot, rotbraun, auch noch sandfarben (fahlgelb, cremefarbig) und alle Kombinationen zwischen ihnen, jeweils mit schwarzer Maske; schwarze Haarspitzen sind zulässig, Schwarz darf jedoch nicht die Grundfarbe des Hundes bestimmen. Aufhellungen der Grundfarbe an der Unterseite der Rute, an der Halskrause, der Befederung der Vorder- und den Hosen der Hinterläufe dürfen nicht so ausgeprägt sein, daß sie die Harmonie mit der Hauptfarbe stören. Ein kleiner weißer Brustfleck oder schmaler Bruststrich und weiße Haare an den Zehen werden toleriert. GRÖSSE
: FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muß als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist. AUSSCHLIESSENDE FEHLER : •
Scheue und aggressive Hunde. Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden. N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden
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